THMPD – Der Krieg gegen die Naturheilkunde

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Gienger Michael:
Bereits im November 2010 habe ich über die EU-Richtlinie THMPD = „Traditional Herbal Medical Product Directive“ (Richtlinie 2004/24/EG) berichtet, die nun in den letzten Wochen wieder Gegenstand vieler Internet-Aktivitäten war. Auf keinen anderen Beitrag in meinen Newslettern habe ich jemals so viel Resonanz bekommen, wie auf diesen, was zeigt, wie sehr das Thema die Gemüter bewegt. Schließlich geht es bei der THMPD-Richtlinie um eine massive Einschränkung der gesamten Naturheilkunde, die längst Realität geworden ist! Als Folge dieser 2004 verabschiedeten Richtlinie, deren „Übergangszeit“ nun am 30.04.2011 abgelaufen ist, sind allein in Deutschland bereits tausende altbewährte Naturheilmittel vom Markt verschwunden!

Das klingt unglaublich, aber Sie können es selbst ausprobieren: Gehen Sie in die Apotheke und fragen Sie nach den altbekannten immunstärkenden Tropfen „Esberitox N“, die hervorragend bei Grippe und Erkältungen helfen. Es gibt sie nicht mehr. Stattdessen erhalten Sie als Tropfen „Esberitox mono“, in welchen von den ursprünglichen Inhaltsstoffen nur noch einer (!) übrig ist (wie der Name sagt) oder Sie erhalten die weit weniger wirksamen „Esberitox-Tabletten“. Und das ist nur ein Beispiel unter vielen. Fragen Sie nach „Apo-Stom“ oder „Apo-Enterit“, zwei hervorragenden spagyrischen Heilmitteln bei Magen-Darm-Erkrankungen (bei meinen Kindern habe ich mit diesen wahre Wunder erlebt!), dann bekommen Sie die immer noch brauchbaren, aber nicht ganz so guten Nachfolger „Asto“ und „Entregin“. Noch bitterer ist es mit der „Mixtura antiallergica“ von Gerner, einem der besten naturheilkundlichen Heilmittel bei Allergien – das gibt es gar nicht mehr! Mit dieser Aufzählung könnte ich noch seitenlang fortfahren. Und glauben Sie mir, Zeile für Zeile gerät mein cholerisches Temperament mehr in Wallung…

Daher ist es für mich völlig unverständlich, wie sich sogar Heilpraktikerverbände an der Verharmlosungskampagne bzgl. der THMPD Direktive beteiligen können (Grund genug, aus diesen umgehend auszutreten!). Hand in Hand mit der Pharmaindustrie und den politischen Parteien aller Couleur (auch den „Grünen“, die diese Direktive übrigens in ihrer Regierungszeit 2005 zu deutschem Recht gemacht haben!) behaupten Medien wie der Spiegel u.a., das „sei alles gar nicht so schlimm“, „nur Panikmache“, „hätte in Deutschland überhaupt keine Folgen“ und verweisen süffisant darauf, daß sich die naturheilkundlichen Unternehmen durch ihre 1,2 Milliarden Euro Umsatz allein in Deutschland ja nur bereichern würden. Spätestens hier wird allerdings klar, worum’s tatsächlich geht: Um die Verlagerung dieser 1,2 Milliarden in die Taschen der Pharma-Lobby. Die THMPD ist der größte Kriegszug gegen die Naturheilkunde in unserer Zeit!

Exemplarisch für die vielen Verharmlosungsversuche möchte ich hier gerade den sonst so angeblich kritischen „Spiegel“ zitieren:  „…Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, an der sich die ganze Aufregung entzündet, ist eigentlich kalter Kaffee. Sie wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung verankert. Das große Sterben der Naturheilkunde müsste also längst im Gange sein – wenn es denn beschlossen worden wäre…“

Miese Recherche, kann ich da nur sagen, falls überhaupt recherchiert wurde und nicht einfach eine Vorlage der Pharma-Lobby abgedruckt wurde. Denn allein eine Umfrage bei den Naturheilmittel-Firmen hätte ergeben, daß der Kahlschlag unter den Naturheilmitteln längst Realität IST (siehe die obigen Beispiele und viele, viele mehr). Die oben zitierte Aussage ist daher entweder ganz schlechter Journalismus oder absichtliche Irreführung! Doch es geht in selbigem Artikel noch weiter:

„…Doch die Richtlinie dreht sich mitnichten darum, dass Heilpflanzen vom Markt verschwinden sollen. Stattdessen liefert sie die Basis dafür, dass traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden können. Zuvor hatten einige Mitgliedstaaten solche Produkte überhaupt nicht reguliert, dies sollte sich durch die Richtlinie ändern…“
Quelle: www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,728471,00.html

Das müssen wir uns einmal ganz genau anschauen, denn der Teufel steckt hier im Detail: Ist die THMPD also nur ein „vereinfachtes Verfahren“ zur Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel?

Das klingt doch gut, oder? Allerdings kann „vereinfacht“ auch heißen, daß 90% verboten wird. Dann ist die Zulassung für den Rest deutlich einfacher! Wie sieht’s denn nun genau mit dieser Zulassung aus? Ich zitiere jetzt direkt aus dem Text der „THMPD“:

„Nach der Richtlinie 2001/83/EG(4) müssen mit den Anträgen auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels Unterlagen vorgelegt werden, die insbesondere die Ergebnisse physikalisch-chemischer, biologischer oder mikrobiologischer Tests sowie pharmakologischer und toxikologischer Tests und klinischer Prüfungen enthalten, die am Produkt durchgeführt wurden, um dessen Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit nachzuweisen.“

Auch das klingt prima („Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit“), kostet pro Medikament jedoch rund 100.000,00 €! Die Standards der hier vorgeschriebenen Tests sind auf die Pharma-Industrie zugeschnitten, die sich diese Kosten gerne leistet, um damit die Konkurrenz auszuschalten. Mit Erfolg: An den Kosten dieser Tests sind insbesondere die kleinen Naturheilmittel-Firmen gescheitert, die ihre Produkte trotz jahrelangem Bewähren in der Praxis nun nicht mehr auf den Markt bringen können.

Zudem kann der vorgeschriebene Nachweis der „Wirksamkeit“ noch zum großen Haken für die Homöopathie werden, die interessanterweise zeitgleich mit dem Ablauf der Übergangsfrist der THMPD erneut in die Schußlinie der sog. „Wissenschaft“ geraten ist. Mitbeteiligt ist wieder einmal der „Spiegel“: Mit Schlagzeilen wie „Potenzierung des Nichts“ oder „Goldgrube Homöopathie“ veröffentlichte Spiegel TV pünklich am 01.05.2011 einen Beitrag, der hier angesehen werden kann: http://www.spiegel.de/sptv/magazin – Wenn Sie genau beobachten, werden Sie dabei feststellen, daß sich die ganze sogenannte „wissenschaftliche Kritik“ in diesem Beitrag auf eine einzige Aussage reduziert: „Wo kein Stoff ist, kann keine Wirkung sein!“ – Altbackene Argumente aus einer geistlosen Welt! Dabei läßt sich die homöopathische Information längst sichtbar machen: Mehr dazu im Anhang meines Buches „Edelsteinwasser“, Neue Erde Verlag, Saarbrücken 2005.

Doch zurück zur THMPD. Ich zitiere weiter aus dem Originaltext der Direktive:

„Trotz ihrer langen Tradition erfuellen zahlreiche Arzneimittel nicht die Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Verwendung, einer anerkannten Wirksamkeit und eines annehmbaren Sicherheitsgrads und werden dadurch den Anforderungen für eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nicht gerecht. Damit diese Produkte auf dem Markt bleiben können, haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren und Bestimmungen eingeführt. Diese derzeitig bestehenden Unterschiede in den Vorschriften der Mitgliedstaaten können den Handel mit den traditionellen Arzneimitteln in der Gemeinschaft behindern und zu Diskriminierungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Herstellern dieser Arzneimittel führen. Sie können sich ferner auf den Gesundheitsschutz auswirken, da die nötigen Garantien für Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit gegenwärtig nicht immer gegeben sind.“

Auch das klingt zunächst gut, „Handelsbehinderungen, Diskriminierungen und Wettbewerbsverzerrungen“ sollen ausgeschaltet werden. Wer die Direktive jedoch weiter liest und all die aufgestellten Regeln sieht, erkennt schnell: Der obige Absatz bedeutet nichts anderes, als daß sich alle Mitgliedsstaaten der strengen Regulierung dieser Direktive zu unterwerfen haben. Ein freierer Umgang mit Naturheilmitteln, der insbesondere bewährte, aber „unwissenschaftliche“ Mittel schützt, ist fortan verboten! Nach dem obigen Absatz werden ja gerade jene „Verfahren und Bestimmungen“ der Mitgliedsstaaten abgeschafft, die ursprünglich erlassen wurden, damit traditionelle Naturheilmittel „auf dem Markt bleiben können“. Lesen Sie den obigen Absatz ein paar Mal, dann wird deutlich, wie perfide  mit einer angeblichen „Befreiung von Handelseinschränkungen“ tatsächlich das umfassende Verbot kaschiert wird.

Die Details zu diesem Verbot finden sich im folgenden Kleingedruckten, z.B. im Artikel 16c, Absatz c):
„Dem Antrag ist folgendes beizufügen: … c) bibliografische Angaben oder Berichte von Sachverständigen, aus denen hervorgeht, dass das betreffende oder ein entsprechendes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 30 Jahren, davon mindestens 15 Jahre in der Gemeinschaft, medizinisch verwendet wird.“

Damit ist die Katze aus dem Sack: Naturheilmittel, die nicht nachweislich mehr als 30 Jahre verwendet werden oder erst seit weniger als 15 Jahren in der EU zugelassen sind, sind vom Tisch! Damit wird die Naturheilkunde um jegliche Entwicklungsmöglichkeit gebracht!!! Es gibt viele Heilmittel der Naturvölker oder der traditionellen Medizin vieler Kulturen (TCM, Ayurveda, tibetische Medizin, schamanische Produkte u.v.m.), für die diese Kriterien das „K.O.“ sind bzw. die demnach niemals zugelassen werden können. Die gesamte Naturheilkunde wird auf den Stand von vor 30 bzw. 15 Jahren festgeschrieben, es sei denn, man kann sich 100.000,00 € für die Zulassung leisten. Dieser Punkt ist besonders interessant, da sich die Pharmaindustrie gerade aufmacht, die Pflanzen der Regenwälder und die Medizin der Naturvölker nach Heilmitteln zu durchforsten. Auch hier ist dank der THMPD die naturheilkundliche Konkurrenz schon mal aus dem Weg geräumt.

Obwohl es noch viele weitere Garstigkeiten in dieser Direktive gibt, z.B. Vorschriften, nach denen irgendwelche Kommissionen noch Listen zugelassener oder verbotener Pflanzen ausarbeiten werden (welches Pflänzchen sich dann wo findet, wird sich erst noch zeigen!) und manch andere juristisch verklausulierte Hürde, möchte ich abschließend nur noch einen Passus aus der THMPD zitieren:

„Artikel 16e
(1) Die Registrierung als traditionelles Arzneimittel ist abzulehnen, wenn der Antrag nicht den Bestimmungen der Artikel 16a, 16b oder 16c entspricht oder wenn zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (…)
d) Die Angaben über die traditionelle Verwendung sind unzureichend, insbesondere wenn die pharmakologischen Wirkungen oder die  Wirksamkeit auf der Grundlage langjähriger Verwendung und Erfahrung nicht plausibel sind.“

Eine wunderbare Formulierung: „nicht plausibel“. – Das ist ein Gummiparagraph! „Plausibel“ bedeutet laut Duden „einleuchtend, verständlich, begreiflich“. Hier steht also nichts von einem Nachweis, einem Beleg, einer dokumentierten Tatsache. Hier geht es plötzlich um „Plausibilität“. Damit läßt sich fast alles vom Tisch wischen. Man braucht nur einen begriffsstutzigen Sachbearbeiter, dem nichts „einleuchtet“ und schon ist die „Plausibilität“ ad acta. Dieser Paragraph öffnet der Behördenwillkür Tür und Tor…

WAS TUN? Zugegebenermaßen muß man/frau die THMPD mehrfach studieren, bis die verschiedenen Puzzleteile ein Gesamtbild ergeben. Die einzelnen Bestimmungen sind, wie oben gezeigt, oft nett kaschiert. Auch folgen die Konkretisierungen einer berstimmten Bestimmung erst viel später, und nur wenn man/frau den Bezug zwischen den betreffenden Absätzen erkennt, werden sowohl die Absichten, als auch die Konsequenzen klar. Doch wer als ProduzentIn von Naturheilmitteln, als VerordnerIn (ÄrztIn, HeilpraktikerIn) oder als PatientIn davon betroffen ist, sollte sich diese Mühe machen. Nur dann erkennen Sie, wie weitreichend der Schaden dieser Direktive für die Naturheilkunde sein wird, und die Desinformation der Verharmlosungskampagne offenbart sich als das, was sie ist: Volksverdummung! – Lesen Sie einfach den Originaltext der THMPD und Sie wissen Bescheid!

Nachlesen können Sie die EU-Richtlinie THMPD hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0024:DE:HTML

Und dann: Treten Sie bitte allen Verharmlosern auf die Füße: Nehmen Sie als HeilpraktikerIn Ihren Verband in die Mangel, wenn dieser dazugehört. Schreiben Sie qualifizierte Leserbriefe (ich habe oben ja schon einige Argumente geliefert), insbesondere wenn Sie ein entsprechendes Magazin abonniert haben. Und fühlen Sie den PolitikerInnen Ihres Wahlkreises auf den Zahn.

Eine Leserin meines Newsletters hat sich diesbezüglich schon Ende 2010 die „Grünen“ vorgenommen. Das Interessanteste dabei: Von zwei verschiedenen Politikern kam wortwörtlich dasselbe Antwortschreiben.
Bei den Grünen gibt’s also schon einen Standardbrief zur THMPD, der im Grunde besagt: Das Problem ist uns bekannt, aber es ist eine EU-Verordnung, also können wir nichts dagegen tun. Eine wirklich lächerliche Ausrede für diese Partei! Mit derselben Logik könnten Sie auch sagen: Die Verlängerung der Atomkraftwerke ist mehrheitlich beschlossen, also können wir nichts dagegen tun… – Daher sollten wir uns gerade die Grünen vornehmen – denn noch ist Wahljahr in Deutschlands und noch ist die Partei im Aufwind – und ihnen signalisieren, daß sie auch wieder Stimmen verlieren können, wenn sie nicht endlich eine „grüne Gesundheitspolitik“ machen, d.h. die Naturheilkunde schützen und fördern.

Wie gut haben es da doch die SchweizerInnen: Nach dem positiven Volksentscheid „ja zur Komplementärmedizin“, werden alle Punkte, die im Entscheid gefordert werden, gesetzlich umgesetzt! Details dazu finden Sie hier:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Klares-Ja-zur-Komplementaermedizin/story/24525215
http://www.kikom.unibe.ch/content/links/index_ger.html
http://www.tem-akademie.com/_newsletter/110118/110112_dakomed_communique_entscheid_edi.pdf
http://www.tem-akademie.com/_newsletter/110118/110112_entscheid_edi_pressemitteilung.doc

Zurück zur THMPD:  Zwar sind diverse Petitionen gegen die THMPD schon abgelaufen, doch der Widerstand geht weiter! Bei der avaaz.org haben inzwischen fast 800.000 Menschen für die Änderung bzw. Aufhebung der THMPD unterzeichnet. Machen Sie mit, damit es mindestens 1 Million werden: http://www.avaaz.org/de/eu_herbal_medicine_ban/?vl

Darüber hinaus ist es wichtig, das Thema weiterhin zu veröffentlichen und der Verharmlosungskampagne zu trotzen (wie gesagt, lesen Sie einfach den Originaltext der Direktive und niemand kann Sie mehr mit Falschaussagen einlullen). Machen Sie es in Artikeln, Newslettern, Sozialen Netzwerken (Facebook etc.) bekannt, erzählen Sie Ihren FreundInnen und KollegInnen davon und gehen Sie den politischen Entscheidungsträgern damit auf die Nerven. Wird die Naturheilkunde weiterhin so zurechtgestutzt, wie hier geplant und teilweise bereits umgesetzt, dann ist das ein immenser Schaden für uns, unsere Kinder, unsere Enkel und die gesamte Menschheit. Ob wir auch das dulden, haben wir selbst in der Hand!

Abschließend noch ein paar Links zu diversen Artikeln mit unterschiedlicher Argumentation. Dabei genau hinsehen! Schon im ersten der folgenden Artikel entlarven sich die Verharmloser selbst:

http://www.nachrichten.at/ratgeber/gesundheit/art114,612095
http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/eu-richtlinie-thmpd-das-aus-fur-heilpflanzen-und-naturheilmittel
http://english.peopledaily.com.cn/90001/90776/90883/7343301.html
http://www.independent.ie/national-news/eu-crackdown-on-herbal-remedies-2628345.html
http://www.avaaz.org/de/eu_herbal_response_to_concerns/?ps
http://www.anh-europe.org/news/frequently-asked-questions-about-eu-herbal-registrations-and-bans
http://gaia-health.com/articles401/000406-herblist.shtml
http://gaia-health.com/articles301/000329-stop-thmpd-responses.shtml
http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/stellungnahme-der-arzneimittelkommission-zur-eu-richtlinie-thmpd
http://forum.gofeminin.de/forum/sante/__f7838_sante-THMPD-europaische-Richtlinie-ist-womoglich-das-AUS-fur-Heilpflanzen-und-Naturheilmittel.html


Quelle:https://www.wege.org